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Saisonkennzeichen

Saison-Kennzeichen


Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge vorgesehen, die nicht ganzjährig zum Einsatz kommen sollen. Man findet sie daher insbesondere an Motorrädern, Cabriolets oder Campingfahrzeugen. Der Fahrzeughalter muß Steuer und Versicherung nur anteilig für jene Monate zahlen, in denen das Fahrzeug benutzt wird (mindestens 2, höchstens 11 Monate). Es darf während der Ruhemonate nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Die Gestaltung des Saisonkennzeichens entspricht im wesentlichen der Gestaltung eines Standardkennzeichens; es wird jedoch zusätzlich am rechten Rand der Gültigkeitszeitraum angegeben. Die obere Ziffer ist der erste Monat, mit dem der Nutzungszeitraum beginnt. Die untere Ziffer ist der letzte Monat, in dem das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder abgestellt werden darf.

Beispiele: Die Angabe "05/10" entspricht einer Gültigkeit von Anfang Mai bis Ende Oktober. Die Ziffern "09/07" (mitunter an Schulbussen anzutreffen) gelten ganzjährig mit Ausnahme des Monats August.

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