Botschaftskennzeichen
Botschaftskennzeichen
![]() Kennzeichen für Personal der Botschaften |
Kennzeichen für Personal ausländischer Missionen werden vergeben an:
- Mitglieder des technischen und des Verwaltungspersonals (Funktionäre in Positionen ähnlich denen des deutschen "gehobenen Dienstes")
- Familienangehörige dieser Berechtigungsgruppen, die im selben Haushalt leben, keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und keine reguläre berufliche Tätigkeit ausüben (in der sie schließlich den bevorrechtigten Status und die damit verbundene Befreiung von zahlreichen Steuern zu ihrem Vorteil anderen gegenüber ausnutzen könnten).
Ein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen darf nur den o.g. Personen gefahren werden. Es gibt allerdings Ausnahmen: Mitarbeiter des Fahrdienstes einer Botschaft beispielsweise dürfen diese Fahrzeuge fahren (sie selbst sind manchmal deutsche Staatsangehörige ohne jeglichen Sonderstatus).
Das Kennzeichen besagt folgendes:
- Dieses Fahrzeug wird geführt von einer Person, die in Deutschland besondere Rechte und Immunitäten (nur für dienstliche Tätigkeiten) genießt.
- Diese Person ist im Rahmen dienstlicher Tätigkeiten von der deutschen Gerichtsbarkeit entbunden.
- Den Insassen dieses Fahrzeugs ist nötigenfalls bevorzugt Schutz und Hilfe zu gewähren.
- Für dieses Fahrzeug entfallen keine Steuern wie Einfuhrsteuer und Mehrwertsteuer. Sollte das Fahrzeug je an einen nicht-diplomatischen Halter veräußert werden, so ist die Einfuhr- bzw. Mehrwertsteuer zu diesem Zeitpunkt zu entrichten. (Steuernachzahlungen können sogar erhoben werden, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde und damit aus dem diplomatischen Dienst ausscheidet!)