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Behördenkennzeichen (lokal)

Behördenkennzeichen für Stadt- und Kreisbehörden


Kennzeichen für Stadt- oder Kreisbehörden

Bis 1997 wurden für Stadt- und Kreisbehörden eigene Unterscheidungskennzeichen vergeben. Das Kennzeichen bestand jeweils aus dem Kürzel des entsprechenden Kennzeichenbekirks, gefolgt von einer Ziffernfolge.

Neuerdings erhalten Fahrzeige lokaler Behörden "normale" Kennzeichen, wobei teilweise bestimmte Buchstabenkombinationen für bestimmte Zwecke reserviert sind und somit nicht mehr für den allgemeinen Gebrauch zur Verfügung stehen.

Einen besonderen Fall stellen die Fahrzeuge der Polizei dar, deren Kennzeichen bisher das Kürzel des Zulassungsbezirks enthielten, in dem das Polizeipräsidium oder die sonstige koordinierende Stelle ihren Sitz hatte: Da die Polizei (mit Ausnahme der Bundespolizei, die eine Bundesbehörde ist) jeweils dem Innenministerium des entsprechenden Bundeslandes zugeordnet ist, werden den Polizeifahrzeugen einiger Länder nun Kennzeichen für Landesbehörden zugeteilt.

In einigen Fällen findet jedoch keine Änderung statt, da z.B. das Kürzel "B" sowohl für Fahrzeuge der Stadt Berlin als auch des Landes Berlin vergeben wird und somit als Kennzeichen für Landesbehörden weiter genutzt werden kann.

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