Behördenkennzeichen (Bundesland)
Behörden-Kennzeichen für Landesbehörden
Kennzeichen für Landesbehörden |
Die Dienstfahrzeuge der einzelnen Bundesländer besitzen eigene Unterscheidungskennzeichen, die anstelle eines Kürzels des Zulassungsbezirks eine besondere Buchstabenfolge tragen:
BWL | Baden-Württemberg |
BYL | Bayern |
B | Berlin (Kürzel entspricht dem Kennzeichen der Stadt Berlin) |
BBL | Brandenburg |
HB | Bremen (Kürzel entspricht dem Kennzeichen der Hansestadt Bremen und Bremerhaven) |
HH | Hamburg (Kürzel entspricht dem Kennzeichen der Hansestadt Hamburg) |
HEL | Hessen |
MVL | Mecklenburg-Vorpommern |
NL | Niedersachsen |
NRW | Nordrhein-Westfalen |
RPL | Rheinland-Pfalz |
SAL | Saarland |
LSN | Sachsen |
LSA | Sachsen-Anhalt |
SH | Schleswig-Holstein |
THL | Thüringen |
1 | Landtag |
2 | Reserve |
3 | Ministerpräsident, Staatskanzlei |
4 | Innenministerium |
5 | Justizministerium |
6 | Finanzministerium |
7 | Verkehrsministerium |
Dieser Empfehlung folgen allerdings nicht alle Länder. So verwendet Berlin teils weiterhin Kennzeichen im Format der Kennzeichen für Stadt- und Kreisbehörden, während Nordrhein-Westfalen die Ziffern 4, 5, 6, 7 und 8 für verschiedene Aufgabenbereiche des nordrhein-westfälischen Innenministeriums verwendet.
Obwohl in den meisten Ländern auch mehrere Ziffern vor dem Trennstrich möglich wären, wird darauf in der Praxis verzichtet. Grund hierfür ist die Tatsache, daß im Fall des Landes Berlin eine Verwechslungsgefahr mit Kennzeichen des nicht-diplomatischen Botschaftspersonals besteht. Beispielsweise wäre "B 2-345" ein Landeskennzeichen des Landes Berlin, "B 12-345" wäre jedoch ein Fahrzeug eines Mitarbeiters der Botschaft von Angola.